Allgemeine-Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anwendungsbereich: Diese AGB gelten für Aufträge zur Durchführung von Luftaufnahmen (Fotos, Videos, Drohnendienstleistungen) und Bearbeitung, die schriftlich oder mündlich vom Auftraggeber erteilt werden. Wir bevorzugen die Schriftform, da eventuelle Übermittlungsfehler zu Lasten des Auftraggebers gehen. Abweichungen und Sonderabsprachen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

Wichtiger Hinweis zu Luftaufnahmen:

Die Sicherheit von Personen und des Luftraums sowie die Sicherheit der eingesetzten Geräte haben immer Vorrang vor der Vertragserfüllung. Die Entscheidungsgewalt liegt ausschließlich beim Piloten vor Ort oder den zuständigen Behörden.

Fluggenehmigungen und Zusammenarbeit:

Wir kümmern uns um die erforderlichen Aufstiegsgenehmigungen für das entsprechende Bundesland, die Stadt oder Gemeinde. Dies ist in der Regel kostenlos für den Auftraggeber. Bei Sondergenehmigungen für Flüge in Naturschutzgebieten, über Wasserstraßen, an Drehorten von Dritten usw. arbeitet der Auftraggeber mit uns und den Behörden zusammen und trägt gegebenenfalls anfallende Kosten für Drehgenehmigungen oder Sondernutzungen.

Sorgfalt und Änderungen:

Der Pilot und/oder Kameraoperator sorgt stets im besten Interesse des Kunden für optimale Aufnahmen. Vor Ort können Sonderwünsche und Verbesserungsvorschläge des Auftraggebers berücksichtigt werden. Wenn dem Auftraggeber das Bildmaterial nach Abschluss des Auftrags nicht gefällt, gilt dies nicht als Mangel. Bei gewähltem Videoschnitt oder Bildbearbeitung gewähren wir eine kostenfreie Änderungsrunde, sofern die Bedingungen gewahrt bleiben. Weitere Änderungsrunden können zusätzliche Kosten verursachen.

Ausfallkosten und Rücktritt:

Unsere Drohnen können bei Regen, Schneefall, Gewitter und starkem Wind entweder gar nicht oder nur eingeschränkt eingesetzt werden. In diesem Fall bieten wir dem Auftraggeber nach Absprache einen Rabatt für einen Folgeauftrag an. Eventuell anfallende Kosten für Anfahrt, Übernachtung, Sondergenehmigungen usw. werden erneut in Rechnung gestellt. Wenn sich vor Ort herausstellt, dass der Auftraggeber falsche oder ungenaue Angaben gemacht hat, die die Aufnahmen beeinträchtigen, verhindern oder unmöglich machen, trägt er die Verantwortung dafür. Der Auftraggeber kann jederzeit von seinem Vertrag zurücktreten. Bei Rücktritt ab verbindlicher Auftragserteilung bis eine Woche vor Durchführung sind 25% zzgl. eventueller Reisetage zu zahlen. Ab einer Woche vor Durchführung bis drei Tage vorher sind es 50% zzgl. eventueller Reisetage. Ab drei Tage vorher bis 24 Stunden vorher sind es 75% zzgl. eventueller Reisetage. Innerhalb von 24 Stunden vorher sind es 100% zzgl. eventueller Reisetage. Tritt das Unternehmen von einem Auftrag zurück, können keine Ansprüche gegen uns geltend gemacht werden.

Nicht erlaubte Nutzung einer Drohne:

Aus rechtlichen Gründen dürfen Drohnen an bestimmten Orten nicht eingesetzt werden. In der Regel ist die Nutzung über Justizvollzugsanstalten, Energiegewinnungsanlagen, militärischen Anlagen und Unfallorten sowie über Menschenmengen, stark befahrenen Straßen oder zu Spionage- oder Paparazzi-Zwecken verboten. Ausnahmen sind nur möglich, wenn der örtlich Verantwortliche dem Überflug ausdrücklich zustimmt. Die Fluggeräte dürfen ohne Sondergenehmigung nur zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang betrieben und müssen in Sichtweite des Piloten geflogen werden.

Markenrecht, Schutz Dritter, Haftung:

Der Auftraggeber versichert, dass durch seinen Auftrag, die Durchführung und die eventuelle Veröffentlichung keine Rechte Dritter verletzt werden. Sollte der Pilot während der Durchführung des Auftrags Kenntnis davon erlangen, dass der Auftrag gegen Recht und Gesetz verstößt, kann er den Auftrag umgehend zu Lasten des Auftraggebers abbrechen und das Bildmaterial einbehalten und vernichten. Der Auftraggeber erklärt sich bereit, uns von eventuellen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen.

Preise, Zahlung, Einsatzdauer, Nutzungsrechte:

Alle Preise sind nach der Klein Unternehmen Regelung, Gemäß § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Die Zahlungsfrist beträgt 14 Tage nach Erhalt der Rechnung und ist ohne Abzüge zu begleichen. Bei Zahlung innerhalb von 7 Tagen gewähren wir 3% Skonto. Nach Ablauf der gesetzlichen Zahlungsfrist behalten wir uns rechtliche Schritte vor, ohne vorherige Ankündigung. Das Bildrecht geht erst nach vollständiger Zahlung auf den Auftraggeber über. Wir behalten uns das Recht vor, Teile des erstellten Materials für eigene Werbezwecke zu nutzen.

Ein Einsatztag umfasst acht Stunden ab Ankunft (Anfahrt wird gesondert vergütet). Ein halber Einsatztag umfasst vier Stunden ab Ankunft (Anfahrt wird gesondert vergütet) oder nach Absprache.

Fahrtkosten betragen 1€ pro Kilometer oder nach Absprache. Überstunden ab der ersten Stunde werden mit 15% Zuschlag berechnet, ab der dritten Stunde mit 20% Zuschlag. Bei größeren Entfernungen muss gegebenenfalls ein An- und/oder Abreisetag einkalkuliert werden. Die Kosten betragen 250€ pro Person oder 500€ bei Einsatz von zwei Personen, zuzüglich landesüblicher Spesen und Übernachtungskosten.

Weitergabe von Aufträgen: Wir behalten uns das Recht vor, Aufträge an von uns geprüfte Dritte weiterzugeben. Wenn diese sich grob- oder leichtfahrlässig verhalten, haften sie in vollem Umfang.

Haftung: Alle unsere Flüge sind durch eine Luftfahrthaftpflichtversicherung abgesichert. Wir haften lediglich für grob fahrlässige oder vorsätzlich verursachte Schäden innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für alle Rechtsstreitigkeiten ist Köln der ausschließliche Gerichtsstand.

Stand: 01.01.2021

Datenschutz:

Wenn Sie uns kontaktieren, erteilen Sie uns die Erlaubnis, Ihnen auf Ihre Anfrage zu antworten. Sobald eine Konversation beendet ist, werden wir Sie nicht mehr kontaktieren und alle E-Mails zeitnah löschen. Eine Konversation gilt als beendet, wenn der Auftrag abgeschlossen ist oder von einer Seite abgesagt wurde. Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter, es sei denn, dies ist zwingend erforderlich, um Aufstiegsgenehmigungen von Behörden zu erhalten. Telefongespräche werden nicht aufgezeichnet.

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